Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote für die Erzeugnisse der Fa. Wwe. Peter Dany GmbH sind freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2. Preise u. Zahlungsbedingungen

Die Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich gesondert berechnet. Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto zu erfolgen. Die Kosten sind grundsätzlich netto zahlbar, ebenso Pfandbeträge für Flaschen, Kästen und Paletten. Bei Zahlungen innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto auf den Nettowarenwert. Banklastschriften und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Wird der Preis trotz Mahnung nicht fristgerecht bezahlt, werden vom Tage des Verzuges Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet.

3. Lieferung

Lieferungen erfolgen auf feste Rechnung. Die Rechnung gilt als anerkannt, wenn ihr nicht binnen drei Tagen nach Eingang bei dem Kunden widersprochen worden ist. Der Firma Wwe. Peter Dany GmbH steht der Rücktritt von einem Vertrag oder die Anpassung hinsichtlich Menge und Lieferfristen zu, wenn Ereignisse eintreten, welche die Lieferung ganz oder teilweise unmöglich machen oder eine Verzögerung der Lieferung bedingt, sofern es sich bei diesen Ereignissen um Umstände handelt, welche die Fa. Wwe. Peter Dany GmbH nicht zu vertreten hat. Als solche Ereignisse gelten insbesondere höhere Gewalt, wie Krieg, Streik, Transportsperre, Naturkatastrophen, Mangel an Rohstoffen und andere unverschuldete Betriebsstörungen. Die von der Fa. Wwe. Peter Dany GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum der Kellerei. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der Kellerei zustehenden Saldoforderung. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen zugunsten Dritter sind nicht gestattet. Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im voraus an die Kellerei ab. Die Kellerei nimmt hiermit diese Abtretung an. Ist der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen (wie zum Beispiel der Zahlung an die Kellerei ) im Verzug, ist die Kellerei berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr von der Ware geht von der Kellerei auf den Kunden durch Beladen in der Kellerei über, d.h. im Zeitpunkt des Absetzens des Vollgutes auf dem Boden des Transportfahrzeuges nach Weisung des Fahrzeugführers, und bei Leergut vom Kunden auf die Kellerei, d.h. nach Aufnahme des Leergutes vom Boden des Transportfahrzeuges. Soweit die Abholung durch den Kunden beauftragte Transportunternehmen erfolgt, so übernimmt die Kellerei auch in diesem Fall keine Verantwortung für das reine Beladen hinausgehende Verladen des Vollgutes. Das gleiche gilt entsprechend für den Entladungsvorgang bei Leegutretouren.

5. Gewährleistung

Der Kunde hat die empfangende Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 4 Tagen durch schriftliche Anzeige der Fa. Wwe. Peter Dany GmbH gegenüber zu rügen. Der Kunde verpflichtet sich für die Zeit ab Gefahrenübergang bis zum eigenen Weiterverkauf, die Produkte sachgemäß zu transportieren und zu lagern und so zu behandeln, dass die Qualität für den späteren Verbrauch erhalten bleibt.

6. Leergut

Zur Wiederverwendung bestimmte Paletten, Mehrwegflaschen und -kästen bleiben Eigentum der Fa. Wwe. Peter Dany GmbH und sind dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und von diesem anschließend in ordnungsgemäßen Zustand nach Artikel sortiert zurückzugeben. Die Pfandbeträge werden auf der Rechnung separat ausgewiesen und sind zusammen mit dem Kaufpreis fällig. Bei Rückgabe der Pfandgegenstände wird das Pfand durch Gutschrift oder Auszahlung zurückvergütet.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Ansprüche jeder Art ist Koblenz. Gerichtsstand aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Scheckklagen, ist Koblenz.